Für Lithiumbatterien und verwandte Produkte gelten strengere Verpackungsanforderungen als für andere Produkte. Hier ist eine Aufschlüsselung der spezifischen Richtlinien:
| 1. | Auf der Verpackung müssen deutlich sichtbar ein Lithium-Batterie-Etikett und entsprechende Markierungen angebracht sein. Der Wattstundenwert (Wh) der Batterie muss auf dem Batteriegehäuse vermerkt sein. Wenn eine Gefahrgutverpackung verwendet wird, müssen das UN-Verpackungszeichen, die Chargennummer, das Gefahrstoffetikett und die Plakate deutlich aufgedruckt, sicher angebracht und korrekt geschrieben sein. |
| 2. | Die Batterieelektroden sollten keinem Druck durch andere gestapelte Batterien ausgesetzt werden. |
| 3. | Holzkisten und Kartons aus Faserplatten sollten fest genagelt und fest verpresst sein. Der Karton muss intakt bleiben und die Nägel müssen umgedreht sein, damit die Nagelköpfe nicht herausragen. Kartons aus Wellpappe sollten in gutem Zustand, flach und sicher verschlossen und mit Klebeband verstärkt sein. Der Karton sollte fest verpackt sein. |
| 4. | Zur Trennung der einzelnen Batterien oder Batteriepakete sowie zwischen der oberen und unteren Schicht gestapelter Batterien sollten nicht leitende Materialien verwendet werden. Dies verhindert den Kontakt mit leitfähigen Materialien im Inneren des Gehäuses, der einen Kurzschluss verursachen könnte. |
| 5. | Sofern das Paket nicht in einem Gerät installiert ist, muss es einen Falltest aus einem Meter Höhe aus einem beliebigen Winkel überstehen, ohne die Batterien zu beschädigen oder dazu zu führen, dass sie sich verschieben und miteinander in Kontakt kommen. Außerdem dürfen keine Batterien aus der Verpackung fallen. |
Derzeit ist für den Export von Starthilfegeräten keine Warenprüfung erforderlich. Da Lithiumbatterien jedoch als Gefahrgut eingestuft sind, muss beim Zoll ein Antrag auf eine Gefahrgutverpackungszertifizierung zur Genehmigung gestellt werden. Gefahrgüter mit nicht zugelassener oder nicht identifizierter Verpackung können nicht exportiert werden.
JACK POWER verfügt über umfassende Erfahrung im Export von Starthilfegeräten und kennt die Einfuhrbestimmungen und Compliance-Anforderungen verschiedener Länder und Regionen. Wir sind mit der UN38.3-Zertifizierung, den IEC-Standards und den Zollabfertigungsprozessen vertraut. Wir können maßgeschneiderte Verpackungslösungen entwerfen, die auf verschiedenen Versandmethoden und Kundenbedürfnissen basieren. Dabei verwenden wir schlagfeste, feuchtigkeitsbeständige und antistatische Materialien, um das Risiko von Batterieschäden während des Transports zu minimieren und eine sichere Lieferung zu gewährleisten.
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